Seitenbereiche

Steuerberaterin
Fachberaterin f. Internationales Steuerrecht

Fokus Mensch & Unternehmen.
Clevere Ergebnisse.

WIR suchen SIE!
Inhalt

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Gesetzentwurf

In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.

Maximalfrist 10 Jahre

Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen. 

Stand: 25. November 2025

Bild: Picgaxel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Weitere Artikel zu diesem Thema

Doppelte Haushaltsführung Kfz-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung

BFH-Urteil v. 20.11.2025 VI R 4/23

Rente Aktivrente

Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner

Weihnachtsfeier Weihnachtsfeier steueroptimal planen

Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist

Kaufkraftzuschlag Kaufkraftzuschläge 2025

Neues BMF-Schreiben vom 21.1.2025

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.