Förderung Forderungsverjährung 2025
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Steuerberaterin
Fachberaterin f. Internationales Steuerrecht
Kaufprämien für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden wurden bereits bis Ende 2023 gewährt, damals unter dem Namen „Innovationsprämie“ bzw. „Umweltprämie“. Mit einer Kaufprämie 2.0 will die Bundesregierung wieder einmal die Elektromobilität fördern.
Die Kaufprämie 2.0 ist erstmals familien- und verdienstabhängig gestaltet. Anspruch auf Förderung haben Familien mit einem Haushaltsjahreseinkommen von € 80.000,00, bei zwei Kindern von € 90.000,00. Die Basisförderung liegt für reine Elektroautos bei € 3.000,00. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal € 60.000,00 erhalten € 4.000,00, Haushalte mit einem Maximaleinkommen von € 45.000,00 sollen € 5.000,00 erhalten. Pro Kind steigt die Förderung um € 500,00, insgesamt um höchstens € 1.000,00.
Auch Käufer sogenannter Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung, wenn das Fahrzeug mit einem Range Extender ausgestattet ist. Die Basisförderung beträgt € 1.500,00. Weitere Voraussetzung für Plug-in-Hybride ist, dass diese nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Prämien gibt es rückwirkend für alle ab dem 1.1.2026 neu zugelassenen Fahrzeuge.
Stand: 24. Februar 2026
Bild: Bildwerk - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
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